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Hygieneplan Corona der Johann-Hinrich-FehrsSchule/Stand24.8.2020

Es gelten grundsätzlich alle in der Handreichung des Landes Schleswig-Holstein für Schulen zum Infektionsschutz und im Rahmen des Schulbetriebes unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2 vom 23.6.2020

Der vorliegende Hygieneplan ist an die räumlichen und personellen Bedingungen der Schule angepasst.

  1. Einteilung in Kohorten
  2. Persönliche Hygiene
  3. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume,  Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure
  4. Hygiene im Sanitärbereich
  5. Infektionsschutz in den Pausen /Anfangszeiten
  6. Infektionsschutz beim Sportunterricht
  7. Wegeführung
  8. Konferenzen und Versammlungen
  9. Nachmittagsbetreuung
  10. Meldepflicht

Pädagoginnen und Pädagogen gehen bei Umsetzung mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Über diese Hygienemaßnahmen sind die Schüler/innen und die Erziehungsberechtigten zu unterrichten.

  1. Einteilung in Kohorten

Die Schulgemeinschaft wird zum Schutz in 4 Kohorten eingeteilt, dabei bilden die Klassenstufen je eine Kohorte. Innerhalb einer Kohorte ist die Abstandsregel aufgehoben. Die Kohorten müssen mindestens 1,50m Abstand zueinander halten.

  1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen :

  •  Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) ist auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  •  Mindestens 1,50 m Abstand halten. Innerhalb einer Kohorte gilt dieser nicht.
  •  Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  •  Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  •  Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums bei Schulbeginn) durch:
  1. a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder
    b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch aktion-sauberehaende.de).
  •  Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen- Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Diese Masken müssen in den Pausen , im Schulgebäude und beim Schülertransport getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich.
  1. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTS- RÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im Schulgebäude ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

In den Klassenräumen und innerhalb der Kohorten gilt dieses nicht.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraum- luft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, wird eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung wenn möglich bei vollständig geöffnetem Fenster über mehrere Minuten vorgenommen.

Reinigung

Die Reinigung der Räume erfolgt vom Schulträger.

Sollte ein Raum am Vormittag mit einer anderen Kohorte belegt werden müssen, werden wir auf den Schultischen eine Oberflächenreinigung durchführen und die Türklinken desinfizieren.

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Folgende Areale sollten durch die Reinigungsfirmen besonders gründlich und täglich gereinigt werden:

Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
Treppen- & Handläufe,
Lichtschalter,

Tische, Telefone, Kopierer
und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.

3.HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In den Toiletten sind genügend
Einmalhandtücher und Flüssigseife vorhanden. Dies wird regelmäßig kontrolliert. Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind ebenfalls genügend vorhanden.

Es sollten sich in jedem Toilettentrakt nur jeweils ein Junge und ein Mädchen aufhalten. Damit sich in den Sanitärräumen nicht mehr Schülerinnen und Schüler zeitgleich aufhalten, wird dies in den Pausen durch die Aufsichtesführenden Kollegen/Kolleginnen mit kontrolliert. Vor den Toiletten gibt es eine Wartezone mit Abstandlinien von1,50m. Um anzuzeigen, ob Schüler/Schülerinnen auf der Toilette sind gibt es dort Rollen, die mit dem Fuß von den Schüler/innen auf frei bzw. besetzt gestellt werden müssen. Hierzu erfolgt über die Erzieher/Erzieherinnen eine Einweisung.

Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang nochmals hingewiesen , dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen.

  1. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN /Anfangszeiten

Damit es zu keinem Kontakt bei Schulbeginn der Kohorten kommt gehen die Schüler/innen der 3b,3c und 4c alleine durch den Eingang Nord in ihre Klassen und die Schüler/Schülerinnen der Klassen 4a,4b und 3a durch den Eingang Süd. Die 1. Klassen stellen sich an Wartestreifen klassenweise an Eingang Süd und die 2. Klassen an Eingang Nord auf. Hier werden sie vom Lehrer abgeholt und klassenweise in ihre Klassen geführt. Nach dem Unterricht werden alle Klassen vom Lehrer klassenweise auf den Pausenhof geführt.

Der Pausenhof ist sichtbar in 3 Bereiche eingeteilt + Sportplatz. Die Bereiche haben mindestens einen Abstand von1,50m.

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Sportplatz

Kohorte 1

Kohorte 4

Kohorte 3

Kohorte 2

Kohorte1

Bereich1

Kohorte 2

Kohorte 1

Kohorte 4

Kohorte 3

Kohorte2

Bereich2

Kohorte 3

Kohorte 2

Kohorte 1

Kohotte 4

Kohorte3

Bereich3

Kohorte 4

Kohorte 3

Kohorte 2

Kohorte 1

Kohorte4

Nach der Pause gehen die 3. Und 4. Klassen durch ihren zugewiesenen Eingang selbständig zügig in die Klassen.

Die 1. Und 2. Klassen stellen dich klassenweise in ihrem Pausenbereich auf und werden hier vom Lehrer abgeholt. Das Schulgebäude darf erst betreten werden, wenn die Schüler/Schülerinnen der 3. Und 4. Klassen im Gebäude sind.

Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche.

Ein Pausenverkauf von Schulbroten kann nicht angeboten werden.

  1. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT

- Sportunterricht findet nach Stundenplan in allen Jahrgangsstufen statt. Er wird in der Regel im Klassenverband bzw. in einer fest definierten Kohorte durchgeführt. Jahrgangsturniere oder Schulturniere entfallen bis auf Weiteres.

- Unterrichtsorte sind - soweit es die Witterung zulässt - bevorzugt die Außenanlage der Schule.

- Bei Sporthallennutzung   (vor allem bei Regen und niedrigen Temperaturen), werden die Halle und die Umkleideräume durchgehend gut belüftet werden (Fenster, Fluchttüren) . Die Sporthalle darf nur von einer Klasse/Kohorte genutzt werden.

- Eine Klasse betritt den Hallenbereich erst dann, wenn die vorherige Klasse/Kohorte die Halle und die Umkleideräume vollständig verlassen hat.

- Sollte bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten (Reck, Barren etc.) eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem Schülerwechsel aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so muss zu Beginn und am Ende , ein gründliches Händewaschen erfolgen.

Im Unterricht verboten sind bis auf Weiteres

  • Der gesamte Themenblock Raufen, Ringen und Verteidigen,
  • Partner- und Gruppenakrobatik,
  • Paar- und Gruppentanz mit Kontakt sowie
  • Kleine Spiele mit intensivem Körperkontakt.

- Das Helfen und Sichern seitens der Lehrkräfte oder Schüler ist ohne das Tragen eines Mundschutzes verboten.

  1. b) Schwimmunterricht
  2. Es hat jeweils nur eine Klasse /Kohorte Schwimmunterricht.
  3. Der Schülertransport zur Schwimmhalle und zurück erfolgt mit einem bestellten Bus in dem nur die Schwimmklasse und die Schwimmlehrer befinden.
  4. Das Umkleiden der Mädchen und der Jungen erfolgt in getrennten Sammelumkleidekabinen, in denen sich nur eine Klasse aufhält und diese auch nur von einer Klasse am Schwimmtag benutzt wird.
  5. Nach dem Umziehen gehen die Schüler von anderen Klassen/Kohorten getrennt, bzw. zeitlich versetzt, in die Duschräume. Nur beim Duschen darf der Mundschutz entfernt werden!
  6. Auf allen Gängen und Wegen in die Schwimmhalle herrscht Maskenpflicht.
  7. Kurz vor dem Gang in die Schwimmbecken, die auch jeweils nur von einer Klasse/Kohorte genutzt werden, wird der Mundschutz entfernt.
  8. Ein Kontakt mit anderen Klassen/Kohorten anderer Schulen findet nicht statt!
  9. Das Umziehen und der Rückweg zur Schule erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
  10. Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen die im aktuellen Erlass vom 20.8.2020 vom Bildungsministerium niedergeschrieben sind.
  1. WEGEFÜHRUNG

Durch die Einteilung in Kohorten wird verhindert , dass alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und auf den Schulhof gelangen.

Durch Wartezonen mit Abstandsmarkierungen für jede Klasse vor der Schule , wird ermöglicht, dass die Schüler erst mit der Lehrkraft einzeln in die Klasse zurückgehen und die Abstandsregel auch im Schulgebäude eingehalten werden kann.

Besucher/Eltern dürfen nur nach Anmeldung im Sekretariat mit Mundschutz und unter Einhaltung der Abstandregel das Schulgebäude betreten.

Auf den Treppen besteht grundsätzlich Rechtsverkehr.

  1. KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN

Konferenzen und Versammlung müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Elternversammlungen finden in der Sporthalle statt.

  1. Nachmittagsbetreuung
  1. a) Mensa/Essen

In der Mensa gelten folgende Regeln

  • Das Essen in der Mensa wird zu zwei festen Zeiten an die Ganztagskinder in Begleitung von Erziehern ausgegeben.
  • Beim Betreten der Mensa, an der Essensausgabe wird stets auf das Abstandsgebot von 1,5 m geachtet. (Pfeile auf dem Boden markieren ein Laufwege-Konzept?)
  • Außerdem gilt beim Betreten der Mensa Handdesinfektions- und Mund-Nasenschutzpflicht.
  • Die Mensa wird permanent quergelüftet.
  • Vor der Essensausgabe am Tresen markieren Streifen auf dem Boden den Mindestabstand zwischen den Schülern und dem Mensapersonal.
  • Die Mensamitarbeiter (maximal 3 Erwachsene) haben alle eine auch sonst übliche zertifizierte Hygieneschule am Gesundheitsamt absolviert.
  • Die Bezahlung erfolgt möglichst bargeldlos durch Abbuchung von der Bildungskarte oder Kontoüberweisung. Barzahlungen werden in ein Sparschwein gesteckt.
  • Zwischen den beiden Essenszeiten werden die Mensatische gründlich gereinigt und desinfiziert.

---Frühstück

Beim Frühstück hat jede Kohorte einen extra Tisch. Die Tische sind mindestens 1,50 voneinander entfernt.

---Mittagessen

Beim Mittagessen isst Kohorte 1/3 im linken Mensabereich und Kohorte 2/4 im rechten Mensabereich.

Kohorte 1/4 darf nach dem Unterricht direkt in die Mensa gehen. Kohorte 2/3 wartet im Wartebereich vor der Mensa und wird vom päd. Personal abgeholt.

Nach dem Mittagessen gehen die Kinder kohortenweise in die Hausaufgabenhilfe bzw. in die AGs.

  1. b) Hausaufgabenzeit

Die Hausaufgabengruppen sind kohortenweise eingeteilt und finden in den Klassenräumen der Kohorten statt.

Die 1. und die 2. Kohorte dürfen nach Erledigung ihrer Hausaufgaben in ihre Gruppenräume gehen. Sowohl die Räume als auch Bereiche des Schulhofes sind den Kohorten auch hier zugeordnet.

Die 3. und 4. Kohorte bleiben bis zum Schluss also 14.20 Uhr in den Hausaufgabenräumen und gehen danach direkt nach Hause.

  1. c) Spätgruppe 14.30.16.30 Uhr/Frühgruppe

Die Kinder halten den Mindestabstand von 1,50m ein.

  1. d) Die AGs finden kohortenweise statt. Kohorte 1 wechselt mit Kohorte 2   zum Halbjahr und Kohorte 3 mit Kohorte 4. Näheres findet sich im AG-Plan. Essenskinder aus Klasse ½ , die während der Essenszeit eine AG besuchen , holen sich ihr Essen um 13.25 portioniert aus der Mensa ab, und essen dieses im Gruppenraum.
  1. MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.


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