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Hygieneplan Corona für die Johann-Hinrich-Fehrs-Schule
 
Liebe Eltern!
Die Johann Hinrich Fehrs Schule hat einen Hygieneplan erstellt, der eine
Hilfe zum Schutz gegen Corona sein kann.  Es ist deshalb sehr wichtig, dass
sich alle Personen streng an diesen Hygieneplan halten. Wir danken Ihnen
für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützug
Mit freundlichen Grüßen
Frau Wulf-Fechner
 
 

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Hygieneplan Corona für die Johann-Hinrich-Fehrs-Schule

  1. Persönliche Hygiene

  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure

  3. Hygiene im Sanitärbereich

  4. Infektionsschutz in den Pausen /Anfangszeiten

  5. Infektionsschutz beim Sportunterricht

  6. Wegeführung

  7. Konferenzen und Versammlungen

  8. Meldepflicht

Der vorliegende Hygieneplan Corona dient als Ergänzung zum Hygieneplan der Schule.

Pädagoginnen und Pädagogen gehen bei Umsetzung mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Über diese Hygienemaßnahmen sind die Schüler und die Erziehungsberechtigten zu unterrichten.

1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) ist auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums bei Schulbeginn) durch:
    • a) Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder
      b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen- Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Diese Masken sollten zumindest in den Pausen und beim Schülertransport getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich.

2. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTS- RÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in unseren Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum beschult werden können. Abhängig von der Größe des Klassenraums sind das in der Regel maximal 15 Schülerinnen und Schüler.

Partner- und Gruppenarbeit sind momentan nicht möglich.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraum- luft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, wird eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung wenn möglich bei vollständig geöffnetem Fenster über mehrere Minuten vorgenommen.

Reinigung

Die Reinigung der Räume erfolgt vom Schulträger.

Sollte ein Raum am Vormittag mit einer 2. Gruppe belegt werden müssen, werden wir auf den Schultischen eine Oberflächenreinigung durchführen und die Türklinken desinfizieren.

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

Folgende Areale sollten durch die Reinigungsfirmen besonders gründlich und täglich gereinigt werden:

Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
Treppen- & Handläufe,
Lichtschalter,

Tische, Telefone, Kopierer
und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.

3.HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

In den Toiletten sind genügend
Einmalhandtücher und Flüssigseife vorhanden. Dies wird regelmäßig kontrolliert. Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind ebenfalls genügend vorhanden.

Es sollten sich in jedem Toilettentrakt nur jeweils ein Junge und ein Mädchen aufhalten. Damit sich in den Sanitärräumen nicht mehr Schülerinnen und Schüler zeitgleich aufhalten, wird in den Pausen eine Eingangskontrolle durch eine Pädagogische Fachkraft durchgeführt .

Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang nochmals hingewiesen , dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler aufhalten dürfen.

Vor dem Toilettentrakt gibt es eine Wartezone mit Wartestreifen im Abstand von 1,50m.

4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

In den Pausen gewährleisten wir durch versetzte Pausenzeiten, dass sich weniger zu Schülerinnen und Schüler zeitgleich auf dem Schulgelände aufhalten und so die Abstandsregel von den Schülern/innen eingehalten werden kann.

Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche.

Ein Pausenverkauf von Schulbroten kann nicht angeboten werden.

5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SPORTUNTERRICHT

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.

6. WEGEFÜHRUNG

Durch die veränderten Pausenzeiten wird verhindert , dass alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und auf den Schulhof gelangen.

Durch Wartezonen mit Abstandsmarkierungen für jede Klasse vor der Schule , wird ermöglicht, dass die Schüler erst mit der Lehrkraft einzeln in die Klasse zurückgehen und die Abstandsregel auch im Schulgebäude eingehalten werden kann.

Auf den Treppen besteht grundsätzlich Rechtsverkehr.

7. KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN

Konferenzen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Klassen- und Zeugniskonferenzen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Konferenzen.

8. MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.


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