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Wichtige Hinweise zu Foto- und Videoaufnahmen auf schulischen Veranstaltungen

Erlaubt ist das Anfertigen von Fotografien und Videos, wenn dies persönlichen und familiären Zwecken dient und die Belange der übrigen Veranstaltungsteilnehmerinnen und –teilnehmer und insbesondere die der anwesenden Schülerinnen und Schüler respektiert werden. Das heißt:

  • Eltern dürfen Fotos von ihrem eigenen Kind machen.
  • Gleiches gilt für andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem familiären und freundschaftlichen Kreis des Kindes.
  • Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auch ein Gruppenbild vom Klassenverband gemacht werden.
  • Wenn ein Kind mit einem anderen Kind zusammen fotografiert werden soll, ist dies erlaubt, wenn die Eltern des anderen Kindes dem zustimmen.
  • Gleiches gilt für das Filmen:

Die gesamte Feier oder Teile davon zu filmen, ist, um den feierlichen Charakter der Veranstaltung nicht zu stören, nicht zulässig.

Grundsätzlich ist es verboten, Fotos, die in der Schule gemacht werden, mittels Messenger-Diensten zu teilen und/oder in sozialen Medien zu verbreiten!


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